Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Furkan Aydin – SHYN Marketing
Schützenplatz 3
38518 Gifhorn
E-Mail: info@shyn-marketing.de

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Furkan Aydin – SHYN Marketing (nachfolgend „SHYN“) und seinen Auftraggebern über die angebotenen Leistungen, insbesondere Webdesign und Webentwicklung, Web-Abos, Hosting und E-Mail-Postfächer, Wartung, SEO/SEA, Marketing, Corporate Design, Grafik- und Druckleistungen, Werbetechnik, Textil-/DTF-Leistungen, Fahrzeug- und Fensterfolierung sowie KI- und Automatisierungslösungen.
  2. „Unternehmer“ ist ein Auftraggeber, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Soweit einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher gelten, gehen diese Sonderregelungen den übrigen Bestimmungen vor. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Vorschriften stets vorrangig.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SHYN ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Kommunikation

  1. Angebote von SHYN sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung, Auftragsbestätigung oder durch eine eindeutige Zustimmung des Auftraggebers in Textform zustande. Als Textform können insbesondere E-Mail und WhatsApp dienen.
  2. Eine eindeutige Nachricht wie „Auftrag bestätigt“, „kann so gemacht werden“ oder eine inhaltlich vergleichbare Zustimmung kann als Annahme gelten, sofern aus dem vorausgehenden Angebot Leistungsumfang und Vergütung hinreichend bestimmbar sind.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
  4. SHYN ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Leistungsumfang und Änderungen

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
  2. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Nachträgliche Wünsche, Erweiterungen oder Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden. SHYN informiert den Auftraggeber über zusätzliche Kosten, soweit diese nicht bereits anhand vereinbarter Preise oder Stundensätze bestimmbar sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Druckdaten, Maße, Freigaben, Zugangsdaten und sonstigen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
  2. Verzögerungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
  3. Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Aufforderung und Nachfrist aus, darf SHYN die Arbeiten vorübergehend einstellen. Ist die Fortsetzung unzumutbar oder bleibt die Mitwirkung weiterhin aus, kann SHYN den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden.
  4. Bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene und nicht mehr vermeidbare Fremd-, Material- oder Lizenzkosten sind nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.

§ 5 Vergütung, Rechnungen und Zahlungsverzug

  1. Es gelten die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Eine Anzahlung ist grundsätzlich nicht geschuldet, sofern sie nicht im Angebot oder bei einer einzelnen Position ausdrücklich vereinbart ist.
  3. SHYN kann insbesondere bei material-, lizenz- oder fremdkostenintensiven Aufträgen eine Vorauszahlung vereinbaren.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

§ 6 Projektabbruch und vorzeitige Vertragsbeendigung

  1. Wird ein projektbezogener Auftrag vor vollständiger Fertigstellung beendet, richten sich die Vergütungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und der Art des jeweiligen Vertrags.
  2. Soweit rechtlich zulässig, werden die bis zur Beendigung tatsächlich erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich ausgelöste und nicht mehr stornierbare Fremd-, Material- und Lizenzkosten abgerechnet.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Entwürfe und Korrekturschleifen

  1. Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, sind bis zu fünf Korrekturschleifen enthalten.
  2. Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem übermittelten Bearbeitungsstand.
  3. Zusätzlich ist einmal eine grundlegende Neuausrichtung („komplett von vorne“) enthalten, sofern diese innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings und Leistungsumfangs bleibt.
  4. Weitere Korrekturschleifen oder Änderungen nach Freigabe können als Zusatzleistung berechnet werden.
  5. Korrekturen, die erforderlich sind, um einen von SHYN zu vertretenden Mangel zu beseitigen, zählen nicht als kostenpflichtige Korrekturschleife.

§ 8 Freigabe und Abnahme

  1. Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, zeigt SHYN die Fertigstellung an und fordert den Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme auf.
  2. Der Auftraggeber soll die Leistung innerhalb von 7 Werktagen prüfen und entweder abnehmen oder konkrete Mängel benennen.
  3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  4. Eine gesetzliche Abnahmefiktion tritt nur unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber Verbrauchern wird SHYN, soweit erforderlich, gesondert in Textform auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten Abnahme bzw. einer unterlassenen Mängelbenennung hinweisen.

§ 9 Webdesign und Webentwicklung

  1. SHYN schuldet die im Angebot beschriebene Erstellung und Gestaltung der Website.
  2. Der Auftraggeber ist für von ihm bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Logos, Marken, Schriften, Videos und sonstigen Materialien zu verfügen.
  3. Die technische Einbindung von Impressum, Datenschutzinformationen, Cookie-/Consent-Lösungen oder sonstigen Rechtstexten stellt ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung keine Rechtsberatung und keine Garantie für rechtliche Vollständigkeit oder dauerhafte Rechtskonformität dar.
  4. Drittanbieter-Plugins, Themes, APIs, Schriftarten, Plattformen und sonstige Komponenten können eigenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen unterliegen. Deren dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionalität wird von SHYN nicht garantiert.

§ 10 Web-Abos, Hosting, E-Mail und Migration

  1. Web-Abos haben, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
  2. Während der Laufzeit stellt SHYN die im Angebot bezeichnete Website und gegebenenfalls E-Mail-Postfächer im Rahmen des gebuchten Pakets bereit.
  3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Web-Abo auf unbestimmte Zeit weiter und ist monatlich kündbar, soweit gegenüber Verbrauchern keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften gelten.
  4. Endet das Web-Abo, endet grundsätzlich auch die Bereitstellung der Website und der im Abo enthaltenen E-Mail-Postfächer durch SHYN.
  5. Auf Wunsch unterstützt SHYN nach Vertragsende bei der technischen Übergabe einer übertragbaren Website an einen anderen Hostinganbieter.
  6. Für eine Standardmigration einschließlich Export bzw. Bereitstellung vorhandener übertragbarer Website-Daten und angemessener technischer Übergabeunterstützung kann – sofern dies im konkreten Vertrag vereinbart wurde – eine Pauschale von 349,00 EUR netto gegenüber Unternehmern bzw. der entsprechende Bruttopreis gegenüber Verbrauchern berechnet werden.
  7. Nicht umfasst sind insbesondere Drittanbietergebühren, neue Lizenzen, umfangreiche Anpassungen, Neuaufbau, Datenbereinigung oder zusätzliche Arbeiten aufgrund technischer Anforderungen des neuen Anbieters.
  8. Nicht automatisch übertragen werden interne Werkzeuge, Entwicklungsumgebungen, Agenturlizenzen, nicht übertragbare Drittanbieterlizenzen, wiederverwendbare Templates, Bibliotheken, interne Automationen und sonstiges Know-how von SHYN.
  9. Domains werden nicht allein zur Kundenbindung zurückgehalten. Soweit der Auftraggeber Domaininhaber ist oder nach der Vereinbarung werden soll, unterstützt SHYN im angemessenen Umfang bei einem Providerwechsel.

§ 11 Hosting und Wartung

  1. Hosting-Leistungen werden, soweit vereinbart, jährlich abgerechnet. Die konkrete Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot.
  2. Gegenüber Unternehmern kann eine jährliche Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende vereinbart werden.
  3. Wartungspakete werden grundsätzlich monatlich abgerechnet, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Wartung umfasst ausschließlich die vereinbarten Tätigkeiten. Neue Funktionen, Redesigns, umfangreiche Inhaltsänderungen oder die Wiederherstellung nach Eingriffen Dritter können Zusatzleistungen darstellen.
  5. Sicherheitsupdates reduzieren Risiken, gewährleisten jedoch keine absolute Sicherheit oder dauerhafte Kompatibilität sämtlicher Drittkomponenten.

§ 12 SEO, SEA und Marketing

  1. SEO-, SEA- und Marketingleistungen werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht.
  2. SHYN schuldet ohne ausdrückliche individuelle Vereinbarung keinen bestimmten Rang in Suchmaschinen und keine bestimmte Anzahl an Impressionen, Klicks, Leads, Anfragen, Abschlüssen, Umsätzen, Conversions oder einen bestimmten ROAS.
  3. Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, Auktionen, Kontofreigaben oder technischen Funktionen von Suchmaschinen, Werbeplattformen und sozialen Netzwerken liegen außerhalb des Einflussbereichs von SHYN.
  4. Werbebudgets, Plattformkosten und sonstige Media-Spendings sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. SEO-Pakete haben, soweit vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und sind anschließend monatlich kündbar. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen unberührt.

§ 13 KI- und Automatisierungslösungen

  1. KI- und Automatisierungslösungen werden individuell nach dem vereinbarten Anwendungsfall eingerichtet und können von Diensten, APIs, Modellen und Plattformen Dritter abhängig sein.
  2. KI-Systeme können unrichtige, unvollständige oder unerwartete Ergebnisse erzeugen.
  3. Soweit der Einsatzzweck dies erfordert, ist der Auftraggeber für eine angemessene menschliche Prüfung vor geschäftlich, rechtlich oder finanziell erheblichen Entscheidungen verantwortlich.
  4. SHYN garantiert nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Preisstabilität oder unveränderte Funktion externer Anbieter.

§ 14 Druck, DTF und Werbetechnik

  1. Bei Druck-, Plot-, DTF-, Folien- und sonstigen Produktionsleistungen hat der Auftraggeber Entwürfe, Maße, Schreibweisen, Telefonnummern, Kontaktdaten, Farben und sonstige Angaben vor Produktionsfreigabe sorgfältig zu prüfen.
  2. Nach ausdrücklicher Produktionsfreigabe trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Fehler in den von ihm gelieferten oder von ihm freigegebenen Daten, soweit SHYN diese nicht zu vertreten hat.
  3. Geringfügige, technisch unvermeidbare und branchenübliche Farb-, Material-, Maß- oder Oberflächenabweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den vereinbarten Verwendungszweck unerheblich und dem Auftraggeber zumutbar sind.
  4. SHYN darf geeignete Produktionspartner und Subunternehmer einsetzen.

§ 15 Fahrzeug- und Fensterfolierung

  1. Fahrzeuge können am Standort Eysselheideweg 12a in Gifhorn zur Bearbeitung übergeben werden.
  2. SHYN kann qualifizierte Subunternehmer bei Vorbereitung oder Verklebung einsetzen.
  3. Der Auftraggeber hat vor Arbeitsbeginn auf ihm bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Reparaturstellen, Spachtelarbeiten, Rost, Steinschläge, empfindliche Lackierungen, Versiegelungen oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.
  4. SHYN haftet nicht für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der vorhandene Untergrund, Lack oder eine Vorreparatur nicht fachgerecht, nicht ausreichend haftfest oder für die Folierung ungeeignet ist und dies für SHYN bei üblicher Prüfung nicht erkennbar war.
  5. Bei Folierungen können an Kanten, Sicken, Übergängen, tiefen Vertiefungen oder konstruktionsbedingt schwierigen Bereichen technisch notwendige Schnitte, Überlappungen oder Teilungen erforderlich sein. Fachgerecht ausgeführte und optisch zumutbare Besonderheiten stellen keinen Mangel dar.
  6. Angaben zur Haltbarkeit von Folien sind Erfahrungs- oder Herstellerwerte. Die tatsächliche Haltbarkeit hängt insbesondere von Material, Untergrund, Pflege, Nutzung, UV-Belastung, Waschverfahren und Umwelteinflüssen ab.

§ 16 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Urheberrechte verbleiben bei ihrem jeweiligen Inhaber.
  2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von SHYN individuell für ihn geschaffenen und übertragbaren Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Rohdateien, offene Produktionsdateien, Quellmaterial, interne Vorlagen, Bibliotheken, Templates, Agenturwerkzeuge und nicht ausdrücklich vereinbarte Entwicklungsressourcen sind nicht automatisch Bestandteil der Herausgabepflicht.
  4. Rechte an Drittanbieterbestandteilen werden nur in dem Umfang eingeräumt, den die jeweilige Lizenz zulässt.

§ 17 Referenznutzung

  1. Soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, darf SHYN gegenüber Unternehmern fertiggestellte und bereits öffentlich verwendete Arbeitsergebnisse zu Eigenwerbezwecken als Referenz darstellen.
  2. Dies kann insbesondere Projektname, Unternehmenslogo, Screenshots, Fotos des fertigen Werbemittels oder Links umfassen.
  3. Personenbezogene Daten, erkennbare Privatpersonen, private Kennzeichen oder nicht öffentliche Informationen werden nicht allein aufgrund dieser AGB zu Werbezwecken veröffentlicht. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt.

§ 18 Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Der Auftraggeber soll Mängel nachvollziehbar beschreiben und SHYN Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung geben.
  3. Störungen, die nach Übergabe oder Abnahme durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete Fremdsoftware, Änderungen externer Plattformen oder eine nicht vertragsgemäße Nutzung verursacht werden, sind SHYN nicht zuzurechnen, soweit SHYN diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 19 Haftung

  1. SHYN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet SHYN auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SHYN.

§ 20 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse richten sich nach der im Angebot festgelegten Laufzeit.
  2. Gegenüber Unternehmern können insbesondere folgende Modelle vereinbart werden: Web-Abo 24 Monate Mindestlaufzeit, anschließend monatlich kündbar; SEO-Paket 6 Monate Mindestlaufzeit, anschließend monatlich kündbar; Hosting jährlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende; Wartung gemäß dem vereinbarten Paket.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Laufzeiten nur insoweit, wie sie mit den zwingenden gesetzlichen Vorgaben vereinbar sind.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Kündigungen können in Textform an info@shyn-marketing.de erfolgen, soweit keine andere gesetzlich zulässige Form vereinbart wurde.

§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschensgrund eingreift.
  2. Ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Bei Dienstleistungen kann der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass SHYN bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.
  4. Im Widerrufsfall kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.
  5. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
  6. Für nicht vorgefertigte Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
  7. Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Geschäftssitz von SHYN vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Furkan Aydin – SHYN Marketing
Schützenplatz 3, 38518 Gifhorn
info@shyn-marketing.de

Stand: September 2026